Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MoinMove

Diese AGB gelten für alle Leistungen von MoinMove (Privat- und Firmenumzüge, Entsorgung, Möbeltransporte, sowie gewerbliche Transporte von Paletten/Kartons/Stückgut). Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB; für Umzüge die Sondervorschriften der §§ 451 ff. HGB. Soweit ausdrücklich vereinbart, gelten die ADSp 2017.

1. Geltungsbereich und Rollen

  1. Umzugsunternehmen (§§ 451 ff. HGB): Privat- und Firmenumzüge inkl. Be- und Entladung, ggf. (De-)Montage.
  2. Frachtführer B2B (§§ 407 ff. HGB): Transporte von Paletten, Kartons und Stückgut.
  3. Vermittlung von Vergleichsangeboten: Mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden leiten wir Anfragen an ausgewählte Partnerunternehmen weiter.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. E-Mail) zustande oder konkludent durch Beginn der Leistungserbringung. Abweichungen/Zusatzleistungen bedürfen der Textform.

3. Preise, Zahlung, Zurückbehaltungs-/Pfandrecht

Preise gemäß Angebot/Preisliste zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar). Zahlung bar oder per Überweisung; für B2B mangels abweichender Vereinbarung: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen.

Pfand-/Zurückbehaltungsrecht: Dem Frachtführer steht für Forderungen aus dem Frachtvertrag ein gesetzliches Pfandrecht am Transportgut zu (§§ 440–441 HGB).

4. Stornierung/Rücktritt

  • Privatkunden (Umzug/Entsorgung):
    • bis 48 Std. vor Leistung: kostenlos
    • danach: 50 % des vereinbarten Preises
  • Transportaufträge (Privat):
    • bis 24 Std. vor Abholung: kostenlos
    • danach: 50 %
  • Geschäftskunden (B2B):
    • bis 2 Werktage vor Abholung: kostenlos
    • 1 Werktag vor Abholung: 25 %
    • am Abholtag: 50 %

5. Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger
Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung
ausdrücklich zugestimmt hat, dass MoinMove vor Ablauf der Widerrufsfrist mit
der Leistung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein
Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

6. Pflichten des Kunden

  • Privat: transportsichere Verpackung, gesicherter Zugang (Treppenhaus/Aufzug), Bereitstellung und Freihalten von Ladezonen, Information über sensible/zerbrechliche Güter.
  • B2B: korrekte Maße/Gewichte, transportsichere Verpackung, schriftliche Anmeldung von Gefahrgut, geeignete Lade-/Entladebedingungen (Rampe/Stapler).

6a. Halteverbotszonen (HVZ) & Erreichbarkeit

Sofern nicht durch MoinMove beauftragt, sorgt der Kunde für rechtzeitig genehmigte Halteverbotszonen (zuständig: Straßenverkehrsbehörde in den Polizeikommissariaten Hamburg). Nichtverfügbarkeit/Blockaden können Wartezeiten, Mehrwege oder Fehlfahrten verursachen und werden gemäß Preisliste berechnet.

7. Nicht angenommene und besonders zu vereinbarende Sendungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Inhalt der Sendung vollständig und
wahrheitsgemäß anzugeben und MoinMove vor Auftragserteilung über gefährliche,
besonders empfindliche oder außergewöhnlich wertvolle Güter zu informieren.

7.1 Vom Transport ausgeschlossene Güter

Vom Transport ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Güter, deren Besitz oder Beförderung gesetzlich oder behördlich verboten ist;
  • illegale Betäubungsmittel und sonstige verbotene Substanzen;
  • explosive Stoffe, Sprengstoffe und Munition;
  • radioaktive oder infektiöse Stoffe;
  • Güter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Personen, Fahrzeuge oder andere Güter gefährden können;
  • lebende Tiere sowie menschliche oder tierische Körperteile und sterbliche Überreste.

7.2 Gefahrgut

Gefahrgut und sonstige Güter, deren Beförderung besonderen gesetzlichen
Gefahrgutvorschriften unterliegt, werden nur nach vorheriger ausdrücklicher
Vereinbarung und unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen
Vorschriften befördert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MoinMove vor Auftragserteilung über Art und
Umfang der Gefahr sowie erforderliche Vorsichtsmaßnahmen zu informieren.

7.3 Besonders empfindliche oder wertvolle Güter

Folgende Güter sind nicht grundsätzlich vom Transport ausgeschlossen, müssen
jedoch vor Auftragserteilung ausdrücklich angegeben und von MoinMove bestätigt
werden:

  • Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und hochwertige Uhren;
  • Kunstwerke, Antiquitäten, Sammlerstücke und Unikate;
  • besonders hochwertige elektronische Geräte;
  • temperaturempfindliche oder leicht verderbliche Waren;
  • sonstige Güter von außergewöhnlichem oder schwer bestimmbaren Wert.

MoinMove ist berechtigt, die Beförderung solcher Güter von besonderen
Verpackungs-, Sicherungs- oder Versicherungsbedingungen abhängig zu machen
oder die Beförderung im Einzelfall abzulehnen.

7.4 Verpackung

Der Auftraggeber hat das Transportgut, soweit dessen Art eine Verpackung
erfordert, ausreichend, transportsicher und der Beschaffenheit des Gutes
entsprechend zu verpacken und zu kennzeichnen.

MoinMove ist berechtigt, Sendungen mit offensichtlich unzureichender oder
ungeeigneter Verpackung abzulehnen oder eine Nachbesserung der Verpackung zu
verlangen.

Soweit ein Verlust oder eine Beschädigung auf einer unzureichenden Verpackung
oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber beruht, gelten die gesetzlichen
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.

7.5 Angaben des Auftraggebers

MoinMove ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Inhalt verschlossener
Sendungen zu überprüfen und darf auf die Angaben des Auftraggebers vertrauen,
soweit keine konkreten Anhaltspunkte für falsche oder unvollständige Angaben
bestehen.

Für Schäden und erforderliche Aufwendungen, die durch unrichtige oder
unvollständige Angaben, eine unzureichende Verpackung oder eine unterlassene
Mitteilung über die Gefährlichkeit des Gutes entstehen, haftet der Auftraggeber
nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 414 HGB.

7.6 Abbruch oder Ablehnung des Transports

Stellt sich vor oder während der Beförderung heraus, dass eine Sendung
ausgeschlossene, nicht angegebene oder nicht ordnungsgemäß deklarierte
gefährliche Güter enthält, ist MoinMove berechtigt, die Annahme oder weitere
Beförderung abzulehnen und die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.

Vom Auftraggeber zu vertretende, erforderliche Zusatzkosten können nach den
gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

7.7 Maße und Gewicht

MoinMove ist berechtigt, Sendungen abzulehnen oder neu zu berechnen, wenn die
tatsächlichen Maße, das Gewicht, die Anzahl der Packstücke oder andere
transportrelevante Angaben wesentlich von den bei der Buchung gemachten Angaben
abweichen.

8. Haftung und Haftungsgrenzen

Es gilt die gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung nach HGB mit folgenden Grenzen:

  • B2B-Transporte (Frachtführer): bis 8,33 SZR/kg (§ 431 HGB).
  • Umzüge (Verbraucher und gewerblich, soweit Umzugsgut): abweichend hiervon 620 €/m³ Laderaum (§ 451e HGB).
  • ADSp 2017 (falls vereinbart): zusätzliche/alternative Obergrenzen (z. B. 1,25 Mio. € je Schadenfall bzw. weitere Grenzen je Konstellation).

Die gesetzlichen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, insbesondere
nach §§ 426, 427 HGB sowie bei Umzugsgut nach § 451d HGB, bleiben unberührt.
Eine Haftungsbefreiung besteht jeweils nur, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind und der Schaden auf dem jeweiligen
Haftungsausschlussgrund beruht.

8a. Schadensanzeige (Rügefristen nach HGB)

  • Sichtbare Schäden: Anzeige spätestens am Tag nach Ablieferung beim Frachtführer (§ 451f Nr. 1 HGB).
  • Verdeckte Schäden: Anzeige innerhalb von 14 Tagen in Textform (§ 451f Nr. 2 HGB i. V. m. § 438 Abs. 4 HGB).
  • Lieferfristüberschreitung: Anzeige innerhalb von 21 Tagen (§ 438 Abs. 3 HGB).

8b. Haftungsinformationen gem. § 451g HGB (Umzüge)

Wir stellen dem Verbraucher diese Haftungsinformationen in drucktechnisch deutlich gestalteter Form auf dieser Seite bereit:

  • Haftungshöchstbetrag bei Umzügen: 620 €/m³ (§ 451e HGB).
  • Rügefristen: sichtbar bis zum Folgetag, verdeckt 14 Tage (Textform); Lieferfristüberschreitung 21 Tage (§§ 451f, 438 HGB).
  • Verbrauchernachteilige Abweichungen sind unzulässig (§ 451h HGB).

9. Zusatzleistungen & Nebenkosten

Leistungen wie (De-)Montage, Ein-/Auspackservice, Einlagerung, HVZ-Genehmigungen, Tragewege/Etagen ohne Aufzug, lange Laufwege, Wartezeiten/Fehlfahrten werden nach Preisliste berechnet. (Aktuell: erste 30 Min. kostenlos, danach 10 €/30 Min.).

11. Vermittlung/Weitergabe von Aufträgen und Daten

MoinMove darf Aufträge ganz/teilweise an sorgfältig ausgewählte Partner/Subunternehmer weitergeben. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Partner zur Angebotserstellung erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung (z. B. Häkchen im Formular) und nur im erforderlichen Umfang; Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a/b DSGVO. Bei Auftragsverarbeitung schließen wir AV-Verträge gem. Art. 28 DSGVO.

Bei der Option „Vergleichsangebote“ agiert MoinMove ausschließlich als Vermittler.
Der Vertrag kommt in diesen Fällen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande.
MoinMove übernimmt keine Haftung für Preise, Leistungen oder Termine der Partnerunternehmen.
Unsere Verantwortung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Weiterleitung Ihrer Anfrage.

11a. Haftung bei vermittelten Partneraufträgen

Soweit MoinMove auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Anfragen an Partner- oder Subunternehmerunternehmen weiterleitet
(Vergleichsangebote), kommt ein etwaiger Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande.
MoinMove ist in diesen Fällen lediglich Vermittler und nicht Vertragspartei.
Für die Durchführung der Leistung, Termineinhaltung sowie für Schäden, Verluste oder sonstige Pflichtverletzungen
haftet ausschließlich das ausgewählte Partnerunternehmen.
Eine Haftung von MoinMove für Handlungen oder Unterlassungen dieser Unternehmen ist ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Details zur Verarbeitung, Speicherfristen und Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bei Datenübermittlung an Partner gelten die in Ziffer 10 genannten Grundlagen (Art. 6 Abs. 1 a/b, Art. 28 DSGVO).

13. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle (Unwetter, Straßensperrungen, Streiks, behördliche Maßnahmen u. ä.) berechtigen zur Terminverschiebung; Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand Hamburg gilt nur gegenüber Kaufleuten i. S. d. HGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


Kontakt

📧 info@moinmove.de
📞 +49 177 276 6326
📍 MoinMove – Omar Alyaseen, Fährstraße 93c, 21107 Hamburg

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